Auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) beruft sich ein Finanzbeamter, wenn er bei Betriebsprüfungen auf die Computersys-teme von Unternehmen zugreift.
In diesem Zusammenhang ist die zur digitalen Betriebsprüfung gehörende Verfahrensdokumentation zu berücksichtigen. Neben der Bereitstellung der Daten in einem maschinell auswertbaren Format sollte das Verfahren der Zusammenstellung und Bereithaltung der Daten in einer Verfahrensdokumentation dokumentiert sein. Zu den aufbewahrungspflichtigen Dokumenten gehört u.a. auch Ihre geschäftsrelevante
E-Mail-Kommunikation. Wir bereiten Sie auf eine Prüfung vor.
Prüfungen der Datensicherheit im Rahmen von Auftragsdatenverarbeitung § 11 BDSG und Zertifizierungen nach ISO IEC 27001 oder BSI erfordern eine detaillierte Vorbereitung. Unsere Auditoren begleiten Sie auf dem Weg zu einer Prüfung.
In vielen Branchen ist Qualitätsmanagement nach ISO EN 9001:2000 zum Standard geworden. Doch gerade der Dienstleistungssektor hat erheblichen Nachholbedarf. Wir führen mit Ihnen ein Qualitätsmanagementsystem ein und machen Sie startklar
für eine Zertifizierung.

